Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Für alle Rechtsgeschäfte des Eventservice Bülow gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, soweit deren Geltung von Eventservice Bülow schriftlich bestätigt wurde.
2. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von Eventservice Bülow, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung in Textform genannt werden. Dieses Angebot ist unverbindlich.
Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Eventservice Bülow oder mit dem Beginn der Leistung zustande.
A. Miete und Veranstaltung
1. Bei Auftragserteilung, spätestens bei der Bereitstellung von Geräten, erhebt Eventservice Bülow eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in jeweils vereinbarter Höhe. Die Kaution ist bei mangelfreier Rückgabe der Geräte zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter oder nicht erfolgender Rückgabe der Geräte behält Eventservice Bülow diese in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein.
2. Teillieferungen durch Eventservice Bülow sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
3. Zum Be- und Entladen sowie zum Auf- und Abbau stellt der Kunde geeignete Helfer zur Verfügung, die er zuvor ausreichend einweist. Anzahl und Anwesenheitsdauer der Helfer richtet sich nach dem Umfang des Auftrags. Es wird eine ebene, saubere Fläche mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger (Durchfahrtshöhe mindestens 2,80 m) benötigt. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, z.B. bei Landschaftsschutzgebieten, Waldwegen oder Fußgängerzonen, obliegt dies dem Kunden. Bei Aufträgen mit Betreuung durch den Eventservice Bülow stellt der Kunde für Fahrzeuge des Eventservice Bülow kostenlose Parkmöglichkeiten am Auftragsort zur Verfügung.
4. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen (z.B. GEMA) für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Kunden, der die Kosten dafür trägt. Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung der Aufstellfläche der Geräte, einschließlich erforderlich werdender baustatischer Feststellungen.
5. Bei elektrischen Geräten wird jeweils ein Stromanschluss (230 Volt / 16 A) benötigt. Entstehende Anschlusskosten und den verbrauchten Strom sowie Wasserkosten u.a. trägt der Kunde.
5. Dem Personal des Eventservice Bülow werden pro Veranstaltungstag (6 Std.) 30 Minuten Pause gewährt. Bei längeren Einsätzen werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte nicht zur Verfügung. Wenn der Kunde zu diesen Zeiten eigenes Personal einsetzt, gehen alle Pflichten, insbesondere die Haftung, auf den Kunden über.
7. Abhol- und Rückgabezeiten sind schriftlich festgelegt.
8. Der Kunde hat bei der Nutzung der Geräte dafür zu sorgen, dass diese ab Windstärke 6, bei Windböen und bei Regen nicht mehr genutzt werden. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden; eine Haftung des Eventservice Bülow ist insoweit ausgeschlossen.
9. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Auf- und Abbau, Betrieb und Umgang mit den Geräten gemäß der mit den Geräten ausgehändigten Gebrauchsanweisung. Er sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung der Geräte. Der Kunde ist zum Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung verpflichtet.
10. Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig zu verpacken. Beschädigungen an Geräten sind sofort bei Feststellung Eventservice Bülow zu melden. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Geräte nicht mehr betrieben werden.
11. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Geräte, das Zubehör und sonstiges Material so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Für etwaige Schäden und Verluste, die durch unsachgemäße Lagerung sowie mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Kunde ersatzpflichtig.
12. Erfolgt die Rückgabe der Geräte nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Kunde für die Dauer der Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere infolge von Unmöglichkeit oder Verzug der Weitervermietung sowie wegen entgangenen Gewinns, bleibt davon unberührt. Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der verursachende Kunde. Bei Selbstabholung – auch durch von ihm Beauftragte – trägt der Kunde das Transportrisiko und haftet insoweit in vollem Umfang für eine verspätete Rückgabe.
13. Der Kunde übernimmt ab Übergabe der Geräte die Haftung hierfür. Dies betrifft insbesondere Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen, einschließlich Personenschäden. Die Haftung Dritter bleibt davon unberührt.
14. Der Kunde hat Eventservice Bülow sämtliche Mängel unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des gemieteten Gerätes, schriftlich anzuzeigen.
B. Kauf
1. Die Gewährleistung von neuen Artikeln beträgt 1 Jahr ab Kaufdatum. Bei gebrauchten Gegenständen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Bei individuell angefertigten Produkten ist ein Widerruf des Vertrags sowie der Rücktritt ausgeschlossen.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich Netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zahlungsbedingungen: bar bei Empfangnahme des Gerätes. Soweit vereinbart ist, dass auf Rechnung geliefert wird, sind Rechnungen zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung.
3. Der Kunde kommt nach erfolgter Mahnung, spätestens nach 30 Tagen seit Leistungserbringung mit der Zahlung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen Eventservice Bülow Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszins zu. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt den Vertragsparteien vorbehalten.
4. Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, sowie Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis zulässig.
5. Kosten, die durch zusätzliche und nicht vereinbarte Hol- und Bring Fahrten entstehen, werden mit 0,80 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) je gefahrenen Kilometer berechnet.
6. Das vereinbarte Entgelt ist in voller Höhe auch dann fällig, wenn das Gerät vom Kunden nicht ausgepackt oder aufgebaut wurde, z.B. wegen Krankheit oder wetterbedingt.
7. Ein Rücktritt vom Miet- bzw. Veranstaltungsvertrag ist nur schriftlich und nur gegen Zahlung von Schadensersatz in folgender Höhe zulässig: bis 30 Tage vor Mietbeginn bzw. Veranstaltungsbeginn: 40 % des vereinbarten Entgeltes, bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% danach wird der volle vereinbarte Preis fällig. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen
9. Erfüllungsort ist Sitz von Eventservice Bülow, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Gefahrübergang geht mit Versendung auf den Kunden über. Der Kunde trägt die erforderlichen Transport und Versandkosten.
III. Pflichten von Eventservice Bülow
1. Die von Eventservice Bülow genannten Fristen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, unverbindlich.
2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges bedürfen stets einer Eventservice Bülow gesetzten angemessenen Nachfrist zur Leistung.
3. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
IV. Haftung – Schadensersatzansprüche
1. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der Nichtbeachtung der Aufbauhinweise entstehen, übernimmt der Eventservice Bülow nicht. Dies gilt nicht, soweit der Eventservice Bülow den Aufbau der Geräte übernimmt und diesen durchführt bzw. der Aufbau durch Personal des Eventservice Bülow überwacht wird.
2. Eventservice Bülow haftet in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung von Eventservice Bülow ausgeschlossen.
V. Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. zusätzliche oder ergänzende Vereinbarungen zu Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Abreden über dieses Schriftformerfordernis.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
4. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Sitz von Eventservice Bülow vereinbart.
AGB als pdf Download
[ddownload id=“1736″ style=„link“ text=“AGB (%filesize%)“]